Gesetzesänderung – Betrieb von Druckgeräten
Am 1. Juli 2022 tritt das tschechische Gesetz Nr. 250/2021 Slg. über Arbeitssicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger technischer Anlagen in Kraft. Es ersetzt unter anderem die Verordnung Nr. 18/1979 Slg.
⚠️ Gesetzesänderung ⚠️
für den Betrieb von Druckgeräten
Am 1. Juli 2022 trat die tschechische Regierungsverordnung Nr. 192/2022 Slg. über überwachungsbedürftige technische Druckgeräte und Sicherheitsanforderungen in Kraft. Sie ersetzt unter anderem die Verordnung Nr. 18/1979 Slg. Nach dieser Verordnung gelten Ölabscheider in stationären und fahrbaren Schraubenkompressoren als überwachungsbedürftige Druckgeräte* und der Betreiber muss den vorschriftsmäßigen Betrieb sicherstellen.
Das bedeutet, dass diese Geräte regelmäßig geprüft und ihre Sicherheitseinrichtungen getestet werden sollten. Die Bedienung sollte durch für Druckbehälter geschulte Personen erfolgen.
*Gilt nicht für Behälter unter 10 Litern, wenn zugleich das Produkt aus Litervolumen und maximalem Betriebsüberdruck in bar höchstens 100 beträgt.
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Miloslav Slavík – Prüftechniker
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